Nutzungsbedingungen Pausenkioskanhänger

Inbetriebnahme

  • Der Anhänger muss an einem ebenen Ort abgestellt werden. Er sollte möglichst waagrecht stehen.
  • Die Feststellbremse muss nach der Lieferung immer arretiert und die Seitenstützen am Heck abgesenkt werden. Erst nach diesem Schritt darf der Anhänger geöffnet und betreten werden. (Kippgefahr)
  • Das Kupplungsschloss muss bei der Lieferung montiert werden.
  • Die Deichselhaube muss nach der Arretierung der Feststellbremse montiert werden. Dabei ist auf einen korrekten Sitz der Haube zu achten. 
  • Die Verkaufsklappe wird von außen geöffnet und geschlossen. Beim Schließen muss auf die Gasdruckfedersperre geachtet werden. Zu Beginn der Mietdauer, sollte das Schließen von einer Erwachsenen Person begleitet werden. (Vermeidung von Schliessschäden)
  • Der Anhänger sowie die Verkaufsklappe müssen bei nicht Benutzung immer mit dem Schlüssel abgeschlossen sein.
 

Nutzung 

  • Der Anhänger darf nicht über die Verkaufstheke betreten oder verlassen werden.
  • Auf der Verkaufstheke dürfen keine Lebensmittel zubereitet werden (Gemüse rüsten, Kuchen schneiden etc.).
  • Die Verkaufstheke darf nicht als Sitzgelegenheit verwendet werden.
  • Im Anhänger darf nicht gesprungen/gehüpft werden. 
  • Im Anhänger darf weder von innen noch von aussen geschaukelt werden. 
  • Die Eingangstür kann von innen nicht geschlossen werden. Die Tür muss während der Nutzung zugezogen sein, so dass der Innenbereich vor der Witterung geschützt bleibt. 
  • Während der Nutzungsdauer ist immer eine erwachsene Person für den Anhänger verantwortlich, (bspw. Pausenaufsicht).
  • Die verantwortliche Person ist nach der Nutzung dafür zuständig, dass der Anhänger sowie die Verkaufsklappe mit dem Schlüssel abgeschlossen ist. 

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